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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1.Die Lieferungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder
schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen
des Käufers verpflichten uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch
nicht.

2.Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluß

1.Die Angebote des Verkäufers insbesondere in seinem Prospekt sind
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind unbeschadet der übernommenen Maßgarantie nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

III. Liefer- und Leistungszeit

1.Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar
ist.

IV. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Aussonderung und der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.

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V. TÜV-Abnahme


Nur für diejenigen Artikel, auf die im Prospekt ausdrücklich hingewiesen
wurde, ist ein TÜV-Mustergutachten erstellt.

VI. Gewährleistung

1.Ist der Liefergegenstand zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gefahr auf den
Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet, der den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage
vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder gemindert, so kann der Käufer
die Beseitigung des Fehlers verlangen (Nachbesserung). Der Verkäufer
ist nach seiner Wahl auch berechtigt statt der mangelhaften eine
mangelfreie Sache zu liefern. Dies gilt nicht im Falle einer nur
unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit.

2.Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Verkauf einer neuen beweglichen
Sache an einen Verbraucher 2 Jahre, beim Verkauf einer gebrauchten
beweglichen Sache an einen Verbraucher 1 Jahr, in allen übrigen Fällen
6 Monate. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des ¤ 377 HGB bleibt
unberührt. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers
nicht befolgt,änderungen an den Produktionen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

3.Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung mitzuteilen.

4.Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach
seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5.Die Gewährleistung gilt nicht für Gebrauchtteile, die unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

6.Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung es Verkäufers abtretbar, es sei denn es handelt sich um eine
Geldforderung, die durch ein Rechtsgeschäft begründet wurde, das für
beide Teile ein Handelsgeschäft ist.
Zusatz: Wegen weitergehender Ansprüche, insbesondere
Mangelfolgeschäden, haften wir nach Maßgabe des Abschnitts XI.

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VII. Eigentumsvorbehalt

1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für
den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Käufer
übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Käufers
unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird
im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern solange er nicht im
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verküufer abgetretene
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf
Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen
legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

3.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Käufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schaden trägt der Käufer.

4.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeanspräche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfündung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, daß ein
Teilzahlungsgeschäft vorliegt und § 13 VerbrKG anwendbar ist.

VIII. Zahlung

1.Soweit nicht anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung
per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren durch Bankeinzug oder
Vorauskasse. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der
Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Dies gilt nicht, soweit
dadurch berechtigte Interessen des Schuldners nicht ausreichend
berücksichtigt werden, sowie bei Anwendbarkeit des
Verbraucherkreditgesetzes.

2.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt
die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer
endgültig gutgeschrieben ist.

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3.Gerät der Käufer in Verzug, so ist der geschuldete Betrag mit 5 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder nach
Einführung einer einheitlichen europäischen Währung der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen, es sei denn, der Verkäufer weist im
Einzelfall einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden
nach.

4.Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenanspräche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat
oder wenn die Gegenanspräche rechtskräftig festgestellt worden sind.

IX. Preise

1.Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Porto.

2.Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit
der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

X. Konstruktionsänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit
Konstruktionsänderungen vorzunehmen, wenn nicht die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den
Käufer zumutbar ist. Er ist jedoch verpflichtet, derartige änderungen
auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

XI. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmüglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen
dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

XII. Rückgaberecht

Dem Verbraucher wird bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht
eingerüumt.
Dies gilt nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifiktion
angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind.

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XIII. Anwendbares Recht

1.Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

2.Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wenn die Parteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind.

3.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.

Belehrung über das Rückgaberecht

Der Verbraucher ist im Falle der Nr. XII an seine auf den Abschluß des
Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er die Sache
zurückgegeben hat. Die Rückgabe kann innerhalb einer Frist von zwei
Wochen, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch
Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt
werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.

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